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«Wer die anderen neben sich klein macht, ist nie gross.»

Ihr direkter Nutzen

 

Arbeitssicherheit ist Chefsache. Wir unterstützen Sie direkt, unkompliziert und günstiger als Sie vielleicht annehmen.

 

Dienstleistung


Aspekte der Arbeitssicherheit nehmen bei uns immer einen hohen Stellenwert ein und werden exakt aufgearbeitet. Unsere Mitarbeitenden sind in Fachkommissionen und Fachgremien, sowie als SIBE oder Arbeitsingenieure tätig oder haben entsprechende Berufserfahrungen. Die Erfolge aus der Unterstützung seitens Dienste, werden bei der Umsetzung durch Beratung, Schulung und operativen Umsetzung sofort messbar. Die Nachhaltigkeit wird durch kleinere „Nachfassaktionen“ sichergestellt und deren Erfolg lassen sich durch entsprechende Verringerung der Ausfallzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eigene statistische Nachführungen und sinkende Prämien beweisen. Mitarbeitende werden nicht nur in ihrem eigentlichen Arbeitsumfeld sensibilisiert und aufgeklärt, sondern auch durch ein Arbeitssicherheits-Metha-Training© für das ganze Unternehmen psychologisch positiv beeinflusst.

 

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Erläuterungen


Arbeitssicherheit ist die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit, also die Beherrschung und Minimierung von Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit. Sie ist damit Bestandteil des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes, das Massnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschliesslich Massnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit fordert.


Das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz der
Beschäftigten zählt zu den unverzichtbaren Unterstützungsprozessen eines Unternehmens, in erster Linie aus humanen Gründen, aber auch aus wirtschaftlicher Sicht: Unfälle und berufsbedingte Krankheiten kosten sowohl die Unternehmen als auch die Gesellschaft viel Geld. Empirische Befunde weisen darauf hin, dass Mängel bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz häufig gleichzeitig mit Mängeln in der Produkt- oder Dienstleistungsqualität zu beobachten sind, also auf Probleme der betrieblichen Organisation und Führung schliessen lassen.

 

Gesetzesgrundlagen

 

Das Arbeitsgesetz (Gesundheitsschutz) und Versicherungsvertragsgesetz (Pflicht zur Vermeidung von Schäden - Regressgefahr) sowie weitere Gesetzgebungen wie die Bundesgesetze über Krankenversicherung, Unfallversicherung, Invalidenversicherung oder auch Verordnungen und Richtlinien geben die Rahmenbedingungen vor. In diesen kann sich jedes Unternehmen in der Schweiz gesetzeskonform und somit in einer rechtlichen Sicherheit bewegen.

 

Wir helfen Ihnen bei der Anwendung oder Integration verschiedener Systeme

 

Arbeitsbeispiel aus der täglichen Praxis „OHSAS 18001 versus EKAS 6508“ - Erfüllt ein OHSAS-18001-zertifiziertes Unternehmen gleichzeitig auch die EKAS Richtlinie 6508? Diese Frage stellen sich z.B. Unternehmen in der Schweiz immer wieder, wir haben Antworten.

 

Basiswissen


Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) – Wenn besondere Gefahren vorliegen, verlangt die EKAS-Richtlinie 6508 für die Gefahrenermittlung, die Risikobeurteilung und die Massnahmenplanung den Beizug eines ASA. Diese Forderung wird von OHSAS 18001 nicht erhoben. Da in OHSAS 18001 aber ein Nachweis der Gesetzeskonformität verlangt wird und die EKAS-Richtlinie Gesetzesstatus hat, muss der ASA-Beizug natürlich auch erfolgen, wenn ein OHSAS-System eingeführt wird.



Die 10 Elemente des betrieblichen Sicherheitssystems

 
  1. Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele


  2. Sicherheitsorganisation


  3. Ausbildung, Instruktion, Information


  4. Sicherheitsregeln


  5. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung


  6. Massnahmenplanung und -realisierung


  7. Notfallorganisation


  8. Mitwirkung


  9. Gesundheitsschutz


10. Kontrolle, Audit


Auszug des OHSAS 18001:1999


  1. Anwendungsbereich

 
  2. Bezugsdokumente

 
  3. Begriffe


  4. Elemente von Arbeitsschutz-Managementsystemen


4.1 Allgemeine Anforderungen


4.2 Arbeitsschutzpolitik


4.3 Planung

4.3.1 Planung von Gefährdungsermittlung und Risikolenkung

4.3.2 Rechtliche und sonstige Anforderungen

4.3.3 Ziele

4.3.4 Arbeitsschutz-Managementprogramme


4.4 Umsetzung und Durchführung

4.4.1 Organisationsstruktur und Verantwortlichkeit

4.4.2 Schulung, Bewusstsein und Fähigkeit

4.4.3 Beratung und Kommunikation

4.4.4 Dokumentation

4.4.5 Dokumenten- und Datenlenkung

4.4.6 Lenkung der betrieblichen Abläufe

4.4.7 Notfallvorsorge und Massnahmen


4.5 Kontroll- und Korrekturmassnahmen

4.5.1 Leistungsmessung- und Überwachung

4.5.2 Unfälle, Vorfälle, Nichteinhaltung, korrektive und präventive Massnahmen

4.5.3 Management der schriftlichen Aufzeichnungen

4.5.4 Audit


4.6 Prüfungen durch das Management

 

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Müligass 3d
5073 Gipf-Oberfrick
+41 (0)79 590 78 40 Geschäft

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